Augenzwinkern
Augenzwinkern Volkstümlich: (arab. ) : Träumt jemand, er zwinkere einem Bekannten zu, wird er ihn in sein Geheimnis einweihen und ihm sein Geld und Gut anvertrauen, vorausgesetzt, der andere habe die Art und Weise seines Zwinkerns verstanden. (ind. ) : Träumt einer, er rufe durch Augenzwinkern die Zustimmung eines andern hervor, wird er seinen Herzenswunsch verwirklichen. Hat er einer Frau verliebte Zeichen gemacht und diese ihre Zuneigung bekundet, wird er in dem betreffenden Jahr eine Freude erleben, die der Schönheit der Frau gleichkommt, ist sie häßlich, Kummer, entsprechend deren Häßlichkeit,- hat die Frau nicht ihr Einverständnis zu erkennen gegeben, wird das Gegenteil von dem eintreten, was er wünscht. Traumdeutung Augenzwinkern